Höhere BAföG-Sätze werden zu Semesterbeginn wirksam
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Die mit dem 22. Änderungsgesetz zum BAföG erhöhten Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge werden zum 1. August wirksam. Die Bedarfssätze für Schüler und Studierende sind um zehn Prozent, die Freibeträge um jeweils acht Prozent angehoben worden; damit verbessert sich der maximale monatliche Förderungssatz für Studierende ohne Kind auf 643 Euro. Bundesbildungsministerin Annette Schavan erklärte dazu:
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